Wer für die Familie seine Arbeitszeit reduziert, erhält auch künftig kein Rückkehrrecht auf die volle Stelle. Mit dem Recht auf Rückkehr in die vorherige Arbeitszeit ist ein zentrales frauen- und arbeitsmarktpolitisches Vorhaben der Koalition auf Druck der Arbeitgeber am Bundeskanzleramt gescheitert. Damit wurde eine klare Verabredung des Koalitionsvertrages gebrochen. Für hunderttausende Frauen bleibt der Weg aus der Teilzeitfalle damit weiterhin versperrt. Der Arbeitszeitreport 2016 zeigt, dass 42 % der Frauen aber nur 7 % der Männer in Teilzeit arbeiten. Über ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten würde jedoch gerne länger arbeiten. Mit dem Rechtsanspruch wäre also vor allem Frauen ein Ausweg aus der „Teilzeitfalle“ ermöglicht worden. Angesichts eines wachsenden Fachkräftemangels und des dringenden Bedarfs einer höheren Frauenerwerbstätigkeit ist dies nicht nur frauenpolitisch von gestern, sondern auch wirtschaftlich vollkommener Blödsinn. Schade, dass die Union den sinnvollen Vorschlag der SPD abgelehnt hat.

Hier geht es zum Artikel der Süddeutschen Zeitung: "Teilzeit: Kein Rückkehrrecht auf volle Stelle"