Bund stärkt Denkmalschutz – Schraps ruft zur Antragstellung im Weserbergland auf
Der heimische Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps (SPD) freut sich über die zusätzlichen 35 Millionen Euro, die der Bund für das neue Denkmalschutz-Sonderprogramm XII bereitstellt. Der entsprechende Förderaufruf des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wurde am 28. Oktober 2025 veröffentlicht.
„Viele historische Gebäude, Kirchen und Denkmäler prägen das Gesicht unserer Städte und Dörfer im Weserbergland. Sie zu erhalten, bedeutet Geschichte lebendig zu halten und kulturelle Identität zu bewahren“, betont Schraps. Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm, so Schraps weiter, „leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam Verantwortung für unser kulturelles Erbe übernehmen.“
Gefördert werden können Maßnahmen an national bedeutsamen oder das kulturelle Erbe mitprägenden Kulturdenkmälern, etwa an historischen Gebäuden, technischen Denkmälern oder Orgeln. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Umbauten oder Modernisierungen zur Nutzungsänderung sind nicht förderfähig. Der Bund übernimmt im Rahmen des Programms bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten; die verbleibenden Mittel müssen durch das Land, die Kommune, Stiftungen oder private Unterstützerinnen und Unterstützer aufgebracht werden.
Für Niedersachsen ist das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege in Hannover die zuständige Anlaufstelle. Dort können auch Beratungen zur Antragstellung erfolgen. Der Antrag muss bis spätestens 30. November 2025 beim Bund eingegangen sein. Da die Fristen der Landesbehörden teils früher enden, empfiehlt Schraps, sich frühzeitig mit der Denkmalpflege in Verbindung zu setzen.
Auch im Weserbergland konnten in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Projekte von der Bundesförderung profitieren. Unterstützt wurden beispielsweise das Schloss Hämelschenburg, die Münsterkirche St. Bonifatius in Hameln und das Herrenhaus des Ritterguts Meinbrexen. „Diese Projekte zeigen, wie wertvoll die Förderung des Bundes für unsere Region ist. Sie hilft, einzigartige Kulturgüter zu erhalten und für kommende Generationen zu bewahren“, sagt Schraps.
Er ruft dazu auf, die Chance zu nutzen und neue Projekte einzureichen. "Ob Dorfkirche, historische Mühle oder alte Handwerksstätte, oft fehlt die passende Förderung für dringend nötige Sanierungen. Das Denkmalschutz-Sonderprogramm kann hier entscheidend helfen."
Weitere Informationen, das Antragsformular sowie die Fördergrundsätze sind auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien abrufbar. Eine Übersicht der zuständigen Landesdenkmalämter ist unter www.denkmalpflege.niedersachsen.de zu finden.