Der Europäische Gerichtshof hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU für rechtskonform erklärt.

Der Europäische Gerichtshof hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU für rechtskonform erklärt. Die Klagen von Polen und Ungarn wurden somit abgewiesen und machten damit den Weg für die Anwendung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus frei. Dies ermöglicht es, betroffenen Ländern im letzten Schritt EU-Mittel zu kürzen.

Johannes Schraps, SPD: „Das heutige Urteil ist ein doppelter Sieg für die Rechtsstaatlichkeit. Mit der Bestätigung des Mechanismus kann die EU nun dieses neue Instrument zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit einsetzen“.

Mit den von der EU-Kommission angekündigten Leitlinien werden bald die Kriterien bekannt, wann Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Geldern gefährden. Die Kommission sollte auf dieser Grundlage sorgfältig prüfen, ob die in anderen Verfahren festgestellten Verstöße durch Polen und Ungarn die Einbehaltung europäischer Gelder rechtfertigen. Der Blick darf dabei aber nicht auf die beiden Länder beschränkt bleiben, denn alle Mitgliedstaaten müssen die Rechtsstaatlichkeit beachten. Ungarn und Polen hatten den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig gemacht.

„Die Möglichkeit, Rechtsakte durch ein unabhängiges Gericht überprüfen zu lassen, zeigt eindrucksvoll, dass der Wert Rechtsstaatlichkeit nicht nur für die Mitgliedstaaten gilt, er bindet auch die Europäische Union selbst als rechtsstaatlich verfasste Staatgemeinschaft“, so Schraps.