Die COVID-19-Pandemie führt gesellschaftlich wie wirtschaftlich zu massiven Herausforderungen. Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise hat die Bundesregierung ein Konjunktur- und Zukunftspaket auf den Weg gebracht, das milliardenschwere Investitionen für eine ökologische Modernisierung ermöglicht.

Johannes Schraps dazu: „In der Corona-Krise ist die Wichtigkeit der sozialen Dienste noch einmal sehr deutlich geworden. Es ist genau richtig, ihnen die Umstellung ihrer Fahrzeugflotten auf Autos mit Elektroantrieb zu erleichtern und somit einen wichtigen Beitrag für die Umwelt zu leisten. Hierfür hat die Bundesregierung ein Förderprogramm mit dem Volumen von 200 Millionen Euro aufgelegt.“

Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen können in den Jahren 2020 bis 2022 zur Umstellung ihrer Flotten auf Elektrofahrzeuge Fördergelder beantragen. Das Förderprogramm richtet sich an Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Die Bundesregierung will den Ausbau der Elektromobilität vorantreiben. Damit z.B. Seniorenheime, mobile Pflegedienste oder Kindertagesstätten den Umstieg schaffen, werden sie bei der Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge und dem Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützt. Für den Kauf eines Elektrofahrzeugs anstelle eines Verbrenners gibt es zwei Fördermöglichkeiten, wobei grundsätzlich die Mehrkosten für ein Elektrofahrzeug im Vergleich zu einem Verbrenner förderfähig sind.

Das Programm ist am 02.11.2020 gestartet. Auf der Homepage des Bundesumweltministeriums werden alle Förderunterlagen und Detailinformationen (Formulare zur elektronischen Beantragung /Ansprechpartner*innen beim zuständigen Projektträger, etc.) bereitgestellt. Aufgrund der kurzen Programmlaufzeit sowie den nachfragebedingten langen Lieferzeiten von Elektrofahrzeugen ist eine
schnelle Beantragung der Förderung empfehlenswert. Weiterführende Informationen stehen bereit unter:
https://www.erneuerbar-mobil.de.