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Wählen aus dem Ausland Foto: SPD

Wählen aus dem Ausland

Deutsche im Ausland: Wie kann ich wählen?

Am Anfang der 2020er Jahre stehen wir in Deutschland und in der internationalen Gemeinschaft vor gewaltigen Aufgaben. Der Klimawandel und die globale Ungleichheit müssen engagiert angegangen werden.

Olaf Scholz wird die großen Zukunftsaufgaben wie den Klimawandel, die Digitalisierung und eine gute Gesundheitsversorgung mit aller Kraft anpacken. Und dies mit Respekt gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern.

Unser Land braucht eine Zukunftsregierung.

Offenheit, Dialog und Solidarität zwischen Menschen und Gesellschaften weltweit – niemand erfährt so persönlich und unmittelbar, wie wichtig diese Werte sind, wie die Menschen, die ihr Heimatland verlassen und im Ausland ziehen. Und sie füllen diese Werte tagtäglich mit Leben.

In letzter Zeit stellen immer mehr Staaten diese Prinzipien in Frage. Die SPD und Olaf Scholz als Bundeskanzler wollen für diese Werte einstehen. Wir glauben, dass Deutschland mit seiner Politik zu Frieden, Sicherheit und Wohlstand in der Weltgemeinschaft beitragen kann und muss.

Sie können als im Ausland lebender Deutscher Ihre Stimme für eine offene und friedliche Außenpolitik in Ihrem Heimatland einfließen lassen, wenn auch Sie am 26. September an der Bundestagswahl teilnehmen.

Informationen zur Teilnahme an der Wahl

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Wenn Sie deutscher Staatsbürger sind, aber keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen trotzdem an Bundestagswahlen teilnehmen. Dazu müssen Sie sich per Antrag im Wählerverzeichnis registrieren lassen.

Der Antrag muss

  • handschriftlich unterschrieben
  • im Original (also per Post oder persönlicher Abgabe vor Ort)
  • bis zum 05.September 2021
  • in der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingegangen sein.

Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Der Poststempel gilt nicht als Beleg.

Nach der Registrierung im Wählerverzeichnis werden die Briefwahlunterlagen automatisch an Sie verschickt. Der Wahlbrief muss dann bis zum 26. September eingegangen sein.

Antrag auf Registrierung im Wählerverzeichnis. Jetzt herunterladen (PDF-Datei)

Fragen und Antworten

Was sind diese bestimmten Bedingungen?

Wahlberechtigt sind Sie als Deutscher im Ausland über 18 Jahren mit Staatsbürgerschaft

  • wenn Sie seit Ihrem 14. Geburtstag mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und wenn dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,
  • oder wenn Sie mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik persönlich und unmittelbar vertraut sind und von diesen Verhältnissen auch betroffen sind

Was bedeutet "persönlich und unmittelbar vertraut und betroffene"?

Rein passives Interesse an deutscher Politik und Interesse, wie z.B. das Lesen deutscher Zeitungen, genügt hier nicht. In Ihrem Antrag muss Ihr Verbindung zu Deutschland und die Gründe, warum Sie die politischen Verhältnisse dort persönlich und unmittelbar betreffen, gut und glaubhaft begründen können.
Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie zu einer dieser Gruppen zählen:

  • Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen
  • Korrespondenten deutscher Medien
  • Grenzpendler, die im Ausland leben, aber in Deutschland arbeiten
  • Mitarbeiter an Goetheinstituten und deutschen geisteswissenschaftlichen Instituten
  • Mitarbeiter an deutschen Auslandsschulen
  • Mitarbeiter in den Auslandsbüros der politischen Stiftungen, der Entwicklungszusammenarbeit oder in Außenhandelskammern
  • Deutsche im Ausland, die durch Engagement in Verbänden, Parteien etc. in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik teilnehmen.

Wohin schicke ich meinen Antrag?

Den Antrag müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde einreichen.

  • Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt einen deutschen Wohnsitz hatten, dann ist dies die Gemeinde, bei der Sie vor Ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.
  • Wenn Sie niemals in Deutschland gemeldet waren, dann müssen Sie die Gemeinde wählen, mit der Sie am engsten verbunden sind. Auch das müssen Sie mit Vertrautheit und persönlicher Betroffenheit begründen können. In Frage kommt auch die Gemeinde, in der Ihre Familie lebt oder aus der sie ursprünglich stammt.

Die Anschrift Ihrer zuständigen Gemeindebehörde finden Sie am besten heraus, indem Sie die Internetseite der Gemeinde besuchen.

Woher bekomme ich den Antrag?

Das Antragsformular für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2017 können Sie sich als PDF herunterladen.

Es steht auch als PDF-Datei auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zur Verfügung.

Außerdem ist der Antrag als Vordruck bei diesen Stellen erhältlich:

  • bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
  • bei allen Kreiswahlleitungen in Deutschland.
  • beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift:Datenerfassung für den Bundeswahlleiter
    Statistisches Bundesamt
    Zweigstelle Bonn
    Postfach 17 03 77
    Germany - 53029 Bonn

Wer entscheidet über den Antrag?

Ob der Antrag erfolgreich ist und Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, entscheidet die Gemeinde, an die Sie den Antrag geschickt haben. Insbesondere bei Deutschen im Ausland, die ihre persönliche und unmittelbare Vertrautheit und Betroffenheit begründen müssen, wird der Antrag manchmal abgelehnt. Dagegen können Sie schriftlich Einspruch bei der Gemeindebehörde einlegen.

Was passiert , wenn ich nach dem Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde?

Sie bekommen automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt. Ihren Wahlbrief schicken Sie an die Adresse, die darauf angegeben ist. Dort muss er spätestens am 26. September bis 18.00 Uhr vorliegen.

Achten Sie darauf, den Wahlbrief ausreichend zu frankieren und frühzeitig abzusenden. Wenn Sie außerhalb Europas lebst, dann senden Sie Ihren Wahlbrief am besten per Luftpost mit einem entsprechenden „Priority/Prioritaire“-Aufkleber.