Am 4. März 2021 haben wir in erster Lesung drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Wertpapierhandel im Deutschen Bundestag diskutiert. Wir setzen damit maßgebliche Teile der europäischen Finanzmarktrichtlinien in nationales Recht um. Ehrlicherweise klingen die Gesetzesentwürfe sehr technisch, was aber alle drei Gesetzentwürfe eint, ist, dass sie alle drei einen wichtigen Beitrag zu einem modernen, wettbewerbsfähigeren und transparenteren Finanzmarkt in Deutschland leisten. Mit dem Wertpapierinstitutsgesetz wollen wir ein spezifisches Aufsichtssystem für Wertpapierfirmen etablieren. Das stärkt den Verbraucherschutz und ebenso die Finanzstabilität. Das CBD-Umsetzungsgesetz dient zu der Umsetzung der europäischen Covered-Bonds-Richtlinie. Diese Richtlinie sieht eine Mindestharmonisierung für sogenannte gedeckte Schuldverschreibungen vor. Viele dieser Produkte, wie bei uns eben der Pfandbrief, verfügen über eine sehr lange Tradition; aber sie sind in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten eben auch sehr unterschiedlich ausgestaltet. Schließlich wird mit dem Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere geöffnet. Das ist nicht nur ein zentraler Baustein dieses Gesetzespakets, sondern das ist auch ein Teil der Blockchain-Strategie der Bundesregierung.