Am Donnerstag, den 8. Oktober 2020, habe ich eine Rede im Deutschen Bundestag zum Risikoreduzierungsgesetz gehalten. Mit diesem Gesetz setzen wir die Beschlüsse des EU-Bankenpakets aus dem vergangenen Jahr nun in nationales Recht um. Wir stärken die Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken, damit diese in Stressphasen besser abgesichert sind und auch selbst zu dieser Absicherung beitragen. Denn wenn es doch einmal notwendig sein sollte, dann sollen die Kosten einer Bankenrettung von den Gläubigern und Eigentümern einer Bank sowie aus dem Bankensektor selbst heraus getragen werden und nicht vom Steuerzahler!