Endlich ist Schluss mit der Ausbeutung in der Paketbranche. Das hat der Bundestag heute beschlossen. Paketdienste müssen künftig dafür haften, wenn Nachunternehmer sich nicht an die Regeln halten.

„Die Nachunternehmerhaftung kommt, das ist der SPD zu verdanken“, so der Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps. „Wir haben klar gemacht, dass wir es nicht länger hinnehmen, wenn Nachunternehmen gegen ihre gesetzlichen Pflichten verstoßen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Teil systematisch ausnehmen.“

„Durch die Digitalisierung wächst der Onlinehandel rasant – und mit ihm die Paketbranche“, so Schraps. „Wir lassen nicht zu, dass dieser Boom auf dem Rücken der Zustellerinnen und Zusteller ausgetragen wird.“

Die wenigen großen Paketdienste arbeiten mit einer großen Zahl von Nachunternehmen zusammen. Kontrollen des Zolls haben ergeben: Häufig sind die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche katastrophal. Überlange Arbeitszeiten und ein Stundenverdienst unter Mindestlohn sind an der Tagesordnung. Viele der Paketbotinnen und Paketboten sind zudem als Scheinselbstständige beschäftigt und werden so um den Arbeitgeberanteil für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung betrogen.

„Bisher waren die Paketdienste fein raus. Wir nehmen sie jetzt in die Pflicht: Wenn ein Nachunternehmen gegen die Regeln verstößt, haftet der Auftraggeber dafür“, so Schraps. Auf diese Weise haben wir schon der Ausbeutung in der Baubranche und der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben. Das Gesetz soll pünktlich zum Weihnachtsgeschäft in Kraft treten, wenn das Paketaufkommen am größten ist. „Das ist auch für die Menschen im Weserbergland eine gute Nachricht“, so Johannes Schraps weiter, „denn sie können sich darauf verlassen, dass ihre Pakete zu besseren Bedingungen als bisher geliefert werden.“

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