Der Deutsche Bundestag hat diese Woche die Reform des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps begrüßt das Gesetz ausdrücklich.

„Das ist eine überfällige Reform. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Vorbild funktioniert und jetzt setzen wir sie auch in Deutschland um. Auch in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden sind zu viele Frauen und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen. Deshalb ist es wichtig, dass Schutzanordnungen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Ernstfall auch wirksam kontrolliert werden können. Mit diesem Gesetz bekommen Betroffene besseren Schutz und Täter klare Konsequenzen.“

Kern der Reform ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also der Fußfessel für Täter nach dem bewährten spanischen Modell. Damit können Annäherungsverbote erstmals wirksam kontrolliert werden: Nähert sich ein Täter der geschützten Person, wird diese sofort gewarnt. Neu ist auch eine Warnzone, die einen zusätzlichen Sicherheitspuffer schafft. Die Polizei wird bereits alarmiert, bevor es überhaupt zu einem Verstoß kommt. Damit bleibt mehr Zeit zum Handeln, bevor eine Situation eskaliert.

Johannes Schraps hatte erst kürzlich eine Schutzeinrichtung für Frauen in der Region besucht und sich dort mit den Mitarbeiterinnen über die Situation von Betroffenen, die täglichen Herausforderungen in der Schutzarbeit und die Bedarfe der Einrichtungen vor Ort ausgetauscht. Auch mit weiteren Beratungsstellen und Einrichtungen in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden steht er im Austausch.
„Die Gespräche vor Ort machen sehr deutlich: Frauenhäuser und Beratungsstellen leisten eine unverzichtbare Arbeit. Sie brauchen verlässliche politische Unterstützung und rechtliche Instrumente, die Betroffene tatsächlich schützen. Genau darum geht es bei dieser Reform“, so Schraps.Darüber hinaus werden Anti-Gewalt-Trainings für Täter verpflichtend, Verstöße gegen Schutzanordnungen künftig mit bis zu drei statt bisher zwei Jahren bestraft, und Opfer dürfen bei Gerichtsanhörungen eine Vertrauensperson mitbringen. Familiengerichte erhalten zudem Zugang zum Waffenregister, damit Gefährdungslagen besser eingeschätzt werden können.

Für Johannes Schraps steht fest:
„Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern ein Angriff auf die Gleichberechtigung und damit auf den demokratischen Rechtsstaat selbst. Das neue Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Femizide zu verhindern und Frauen besser zu schützen. Klar ist aber auch: Damit ist die Arbeit nicht erledigt. Die SPD-Bundestagsfraktion arbeitet bereits an weiteren Maßnahmen, darunter ein Gesetz gegen digitale Gewalt, Reformen im Familienrecht zum besseren Schutz von Gewaltopfern in Sorge und Umgangsrechtsverfahren sowie eine gesetzliche Verankerung von Femizid als Mordmerkmal.“