PM: Steueränderungsgesetz 2025 stärkt Ehrenamt, entlastet Pendler und baut Bürokratie ab
Der Deutsche Bundestag hat heute das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps begrüßt die weitreichenden Verbesserungen, von denen besonders Vereine, Ehrenamtliche und viele Beschäftigte im Weserbergland profitieren.
„Mit diesem Gesetz sorgen wir für spürbare Entlastungen im Alltag. Wir stärken das Ehrenamt, machen das Pendeln günstiger und reduzieren bürokratische Hürden für Vereine und gemeinnützige Organisationen. Das sind genau die Bereiche, die für unsere Region große Bedeutung haben. Ein Gesetz, das den Alltag vieler Menschen verbessert“, so Schraps.
Viele Vereine im Weserbergland arbeiten ausschließlich dank des Engagements freiwilliger Helferinnen und Helfer. Das Gesetz hebt nun die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro an.„Das ist ein wichtiges Signal an die Menschen, die in Sportvereinen, Feuerwehren, Chören, sozialen Projekten oder Kulturinitiativen Verantwortung übernehmen. Ihr Einsatz wird nun besser abgesichert und finanziell entlastet“, erklärt Schraps. Gleichzeitig wird das Haftungsrisiko für Ehrenamtliche reduziert, was den Einstieg in ein freiwilliges Engagement erleichtert.
Pendlerinnen und Pendler werden deutlich entlastet. Ein Kernpunkt des Gesetzes ist die Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.„Gerade im ländlichen Raum sind viele Menschen täglich auf längere Arbeitswege angewiesen. Wenn man im Weserbergland zur Arbeit pendelt, spürt man die steigenden Kosten. Die höhere Pendlerpauschale sorgt dafür, dass am Ende des Monats mehr im Portemonnaie bleibt“, betont Schraps. Auch die Mobilitätsprämie für Menschen mit niedrigeren Einkommen wird dauerhaft entfristet.
Vereine und gemeinnützige Initiativen erhalten mit dem Gesetz spürbare Vereinfachungen:
- Anhebung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von 45.000 auf 50.000 Euro
- Vereinfachte Umsatzsteuerregelungen
- Weniger Dokumentationspflichten bei Einnahmen unter 50.000 Euro
- Höhere Freigrenze für die zeitnahe Mittelverwendung (100.000 Euro)
„Bürokratieabbau bedeutet mehr Zeit für das Ehrenamt. Gerade kleinere Vereine werden dadurch spürbar entlastet“, sagt Schraps. Darüber hinaus wird die Nutzung erneuerbarer Energien – etwa durch Photovoltaikanlagen – für Vereine rechtlich erleichtert.
„Von der Feuerwehr bis zum Sportverein, vom Jobcenter bis zur Pflegekraft, von der Musikgruppe bis zu vielen Pendlerinnen und Pendlern – das Steueränderungsgesetz 2025 setzt genau dort an, wo es für unsere Region wichtig ist“, fasst Schraps zusammen.