Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren für eine Verschärfung der bestehenden Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete ein. Die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit haben noch einmal bestätigt, dass eine Reform wichtiger denn je ist.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren für eine deutliche Verschärfung der bestehenden Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete ein. Die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit haben noch einmal bestätigt, dass eine umfassende Reform wichtiger denn je ist.

Nach vielen Jahren erbitterten Widerstands der Fraktion CDU/CSU, auch der FDP ist es in dieser Woche endlich gelungen, ein Lobbyregistergesetz (LobbyRG) zu verabschieden. Obwohl die Konservativen – allen voran das Bundeskanzleramt – die von der SPD-Bundestagsfraktion und den sozialdemokratischen Mitgliedern der Bundesregierung geforderten weitergehenden Maßnahmen bzw. eindeutigere Regelungen verhindert haben, ist dieses Gesetz ist ein großer Schritt, weil ein Anfang. Bedauerlich ist, dass diese Erkenntnis erst mit der Aufdeckung einiger Skandale gewachsen ist.

Mit dem LobbyRG kommen viele Verbesserungen für die Transparenz der Arbeit von Politikerinnen und Politikern:

  • Die bisherige „öffentliche Liste“ von Verbänden, die (ihre) Interessen gegenüber Bundestag und / oder Bundesregierung vertreten, basiert auf der freiwilligen Eintragung und hat deshalb einen Informationswert nahe Null. Mit dem LobbyRG wird die Eintragung verbindlich und gesetzlich vorgeschrieben – ein Meilenstein des deutschen Parlamentarismus. Die Eintragung unterliegt nicht der sogenannten Diskontinuität, vorgenommene Eintragungen bleiben also über die Wechsel der Legislaturperioden hinweg bestehen und müssen nicht nach jeder Wahl erneuert werden.
  • Das LobbyRG definiert eine breite Basis derjenigen, die sich in das Register eintragen müssen: Registrierungspflichtig sind grundsätzlich alle Lobbyist:innen, die Kontakt mit dem Bundestag (MdB, Organe, Fraktionen) oder mit der Bundesregierung (ab Unterabteilungsleitung in Bundesministerien) zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme aufnehmen. Sämtliche Kontaktaufnahmen wie z.B. persönliche Treffen, Briefe, E-Mails und Anrufe führen zur Registrierungspflicht.
  • Das LobbyRG enthält umfassende Informationspflichten: Die erforderlichen Angaben betreffen sowohl die Identität und Tätigkeit des Interessenvertreters als auch die Finanzierung der Interessenvertretung. Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass Lobbyisten auch ihre Auftraggeber benennen müssen. Die Angaben zur Finanzierung können verweigert werden. Das ist ärgerlich. Allerdings kommen Lobbyist:innen in diesem Fall auf eine „schwarze Liste“, sie erhalten keinen Hausausweis und sie werden nicht mehr zu Öffentlichen Anhörungen des Bundestages eingeladen. Das ist erfreulich.
  • Verstöße, also fehlende oder falsche Angaben, werden mit einem Ordnungsgeld bis zu 50.000 Euro sanktioniert. Die Lobbyist:innen erhalten auch in diesem Fall keinen Hausausweis und werden nicht mehr zu Öffentlichen Anhörungen eingeladen.

Interessenvertretung ist nicht grundsätzlich verwerflich und ein Bestandteil der Meinungsbildung für Abgeordnete. Sich eine Meinung auf der Grundlage möglichst viele Sichtweisen zu bilden, macht gute Gesetzgebung möglich. Den Interessen einer Lobbygruppe oder eines Lobbyisten zu folgen, führt zu schlechter Gesetzgebung. Die Transparenz über die Entstehung von Meinungen hilft, die Ergebnisse der Gesetzgebungsverfahren zu verstehen und zu begründen. Auch der Einfluss ausländischer Kräfte auf die Gesetzgebung im Deutschen Bundestag würde so deutlich und könnte unterbunden werden.

Deshalb ist die offene Darlegung von Kontakten ein guter und wichtiger Schritt, um das durch die aktuellen Korruptionsaffären bei CDU/CSU zerstörte Vertrauen in die Arbeit des Deutschen Bundestages wiederherzustellen. Leider wird Vertrauen in wenigen Minuten zerstört und es braucht lange Zeit, es wieder aufzubauen.

Ob CDU und CSU es ernst meinen mit der Bekämpfung von unguten und - wie wir heute wissen - nicht frei von Egoismus geprägten Vermischungen von Wirtschaft, Verbänden und Politik, wäre leicht zu beweisen, indem sie sich zum Beispiel dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zur Einführung des exekutiven Fußabdrucks anschließen oder ihre Nebeneinkünfte wie von Olaf Scholz gefordert ab dem ersten Cent offenlegen. Was für das Parlament recht ist – Transparenz –, sollte für die Exekutive (also die Regierung, die Ministerien, die Verwaltungen) billig sein. Es muss uns wundern, warum sich CDU und CSU dieser Transparenz so vehement verweigern.

Mit Blick auf die Nebeneinkünfte gilt es den Blick auf den § 44a (1) Satz 1 Abgeordnetengesetz (AbgG)) zu lenken: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“. Für die Zukunft sollte überlegt werden ob „Mittelpunkt der Tätigkeit“ noch der Mittelpunkt sein kann, wenn die Nebeneinkünfte die Diäten als Haupteinkommen deutlich übersteigen. Transparenz ist nicht teilbar.

Spätestens seit der Gründung von der Initiative Lobbycontrol, die sich seit 2005 intensiv für Transparenz und Demokratie einsetzt, gehört es zum Allgemeinwissen, dass Lobbyismus zwei Seiten hat. Eine gute Seite, wenn es um transparente Informationen und Informant:innen geht, darum bestimmte Sichtweisen und spezielle Interessen unter fachlichen Gesichtspunkten kennenzulernen und eine schlechte Seite, wenn es um Manipulation, Fehlinformation, Egoismus bis hin zu „Provisionen“ oder anderer finanzieller Zuwendungen geht, um bestimmte Meinungsbildungen im Parlament zu befördern oder zu behindern.

Deshalb braucht es deutlich mehr Transparenz bei den Nebentätigkeiten, Nebeneinkünften und Unternehmensbeteiligungen von Bundestagsabgeordneten zu schaffen. Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE ist hierfür nicht weitgehend genug.

Die Koalitionsfraktionen werden daher in Kürze einen Gesetzentwurf einbringen, der neben dem Lobbyregister auch folgende Verbesserungen der Transparenzregelungen vorsieht:

  1. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind künftig anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen.
  2. Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden künftig bereits ab 5 % (bislang: 25%) der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht.
  3. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
  4. Aktienoptionen werden künftig anzeige- und veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben. Von der Anzeigepflicht sollen auch vergleichbare Wertpapiere, etwa auf den Unternehmenswert bezogene Derivate, umfasst sein. Die Regelung wird daher weit gefasst.
  5. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Fragen der konkreten Abgrenzung und Definition müssen noch im Gesetzgebungsprozess geklärt werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist und eine noch zu bestimmende Grenze nicht überschreitet.
  6. Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken ist schon heute gemäß der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unzulässig, führt aber zu keiner Sanktion. Wir werden das ändern und den Missbrauch künftig gesetzlich verbieten. In diesem Zusammenhang wollen wir auch Honorare für Vorträge verbieten.
  7. Abschöpfung verbotener Einnahmen: Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen.
  8. Für die Fälle der Nummer 7 wird als zusätzliche Sanktion auch ein Ordnungsgeld verhängt.
  9. Reform des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit).
  10. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten. Parteispenden, die der Abgeordnete erhält und an seine Partei weiterleitet, bleiben zulässig.
  11. Die Koalition wird zeitnah Regelungen für mehr Transparenz im Parteiengesetz, insbesondere zu Veröffentlichungsgrenzen von Parteispenden, zu Parteisponsoring und zu Werbemaßnahmen durch Dritte (Parallelaktionen) vereinbaren.

Die von der Koalition geplante Reform der Verhaltens- und Transparenzregeln für Abgeordnete sind deutlich weitgehender und effektiver als der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE. Ich habe ihn daher abgelehnt.