Ein BAföG, von dem man wohnen, leben und lernen kann.“
Am 1. August 2019 tritt die 26. BAföG-Novelle in Kraft. „Ab dem Wintersemester 2019/20 verbessern sich die Leistungen des BAföG deutlich. Davon werden zukünftig mehr Geförderte profitieren. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit im Bildungswesen, den wir in der Koalition durchsetzen konnten“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps. „Egal, ob Ausbildung oder Studium: Jungen Menschen müssen alle Wege offen stehen“, ergänzt Schraps noch.
In den letzten Jahren sind immer weniger Schülerinnen, Schüler und Studierende durch das BAföG gefördert worden. Johannes Schraps dazu: „Steigende Einkommen der Eltern haben dazu geführt, dass junge Menschen keinen Förderanspruch mehr hatten. Obwohl natürlich gleichzeitig die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Hinzu kommen komplizierte Antragsverfahren und die Angst vor Schulden, die junge Menschen davon abgehalten haben, BAföG zu beantragen. Zudem sind die Wohnkosten gerade in Hochschulstädten dramatisch gestiegen. Und immer mehr Studierende erziehen Kinder. Deswegen haben wir das BAföG umfassend verbessert.“
Jeweils zu Beginn des Schuljahres beziehungsweise des Wintersemesters werden die Bedarfssätze erhöht. Der Wohnzuschlag für BAföG-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, wird um 30 Prozent angehoben: von derzeit 250 Euro auf 325 Euro. Auch der BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung berücksichtigt künftig die seit der letzten Anpassung gestiegenen Kosten. Außerdem können BAföG-Empfangende, die Kinder erziehen oder nahe Angehörige pflegen, sich über bessere Leistungen freuen. Um Verschuldensängsten entgegenzuwirken, gibt es nun einen Schuldenschnitt nach 20 Jahren, wenn der Kreditanteil nicht zurückgezahlt werden konnte. Insgesamt steigt der Förderhöchstsatz beim BAföG so von 735 Euro auf 861 Euro monatlich.
„Ein Studium darf nicht am Geld scheitern. Deshalb sorgen wir dafür, dass mehr junge Menschen Anträge stellen können und wieder mehr Menschen BAföG erhalten“, erklärt Schraps. Die Einkommensfreibeträge steigen in drei Stufen. Der Freibetrag für das eigene Vermögen von Auszubildenden steigt ebenfalls.
Johannes Schraps empfiehlt daher: „Das BAföG ist wieder eine echte Alternative zum Nebenjob und ermöglicht es den Geförderten, sich voll auf ihre Ausbildung zu konzentrieren. Ich möchte es den Schülerinnen, Schülern und Studierenden deshalb ans Herz legen, den BAföG-Antrag zu stellen.“