Im Jahr 2016 wurde der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) verabschiedet. Mit den Ausbaugesetzen hat er Ende 2016 Gesetzeskraft erlangt. Auf dieser Grundlage folgt nun mit dem vorgelegten Investitionsrahmenplan 2019-2023 (IRP) der nächste Schritt zur weiteren Konkretisierung der notwendigen Verkehrsprojekte.

Der IRP folgt dem im BVWP 2030 für alle Verkehrsträger verankerten Prinzip Erhalt vor Neu- und Ausbau: bei den Bundesschienenwegen investiert der Bund in fünf Jahren über 22 Mrd. Euro in den Erhalt, was 72% der Investitionen für die Schienenstrecken entspricht. Bei den Bundesfernstraßen sind es 62% (22 Mrd. Euro) und bei den Bundeswasserstraßen sogar 84% (3 Mrd. Euro). Verkehrsträgerübergreifend investiert der Bund in den kommenden fünf Jahren über 78 Mrd. Euro in eine zukunftsweisende Verkehrsinfrastruktur und damit verstetigen wir den von uns eingeleiteten Investitionshochlauf.

Johannes Schraps dazu: „Für unsere Region ist es besonders wichtig, dass die Südumgehung Hameln, die Westumgehung Eschershausen, der Neubau der B 240 zwischen Fölziehausen und Eschershausen und der Neubau der OU Uslar als fest disponierte Projekte im Investitionsrahmenplan enthalten sind. Sie können damit in den kommenden Jahren in die konkrete Planung gehen. Mit dem Investitionsrahmenplan ist für diese Vorhaben der Finanzbedarf gesichert. Damit ist der nächste Schritt zur Umsetzung getan.“ Mit den bereits im Bau befindlichen Verkehrsprojekten der Bundesstraßen, der OU Coppenbrügge und Marienau (33,0 Mio. €), der OU Negenborn (16,6 Mio. €), der OU Eschershausen (21,0 Mio. €) und dem Ausbau der B 241 Bollensen - Volpriehausen (54,3 Mio. €), fließen ohnehin bereits 81,3 Mio € an Bundesmitteln in den kommenden Jahren in das Weserbergland.
200218_PM_Investitionsrahmenplan