Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat heute Vormittag Mittel für den Denkmalschutz freigegeben, die auch dem Weserbergland zu Gute kommen werden.

Das Rittergut Welsede wird für die Sicherung und die Restaurierung der originalen Ausstattung mit 100.000 Euro an Bundesmitteln bedacht.

Der heimische Bundestagabgeordnete Johannes Schraps (SPD) erklärt: „Wegen der Vielzahl von Bewerbungen bundesweit, konnte nur ein Teil der Anträge positiv beschieden werden. Umso mehr freue ich mich, dass die Gutskapelle des Rittergutes Welsede mit insgesamt 100.000 Euro von Mitteln aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm profitiert.“
Die Kapelle mit der aufwändigen, überwiegend bauzeitlichen Ausstattung besitzt einen hohen Zeugniswert für die Bau- und Kunstgeschichte. Die Orgel hat eine geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes als Werk des bekannten Hildesheimer Orgelbauers J.C. Müller und auch die wissenschaftliche Bedeutung aufgrund des ungestörten Überlieferungswertes der Gutskapelle ist unbestritten. Die Gutskapelle ist seit jeher die Gemeindekirche für das Dorf Welsede und wird zudem regelmäßig u.a. für Gottesdienste und Kasualien der Kirchengemeinde Hämelschenburg genutzt. Die in allen Teilen original erhaltene und in den vergangenen Jahren restaurierte Orgel ist nach wie vor original mitteltönig gestimmt und kann mit den originalen Bälgen betrieben werden. Sie wird regelmäßig für Konzerte durch internationale Organisten u.a. im Rahmen der Musikwochen Weserbergland genutzt. Neben der Sicherung und der Restaurierung wird eine neue Heizungsanlage eingebaut und die Lüftung erneuert. Insgesamt belaufen sich die Projektkosten auf ca. 214.500 Euro.

Schraps ergänzt: „Ich freue mich sehr, dass sich die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Antragssteller und unseren Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion im Bundestag im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einmal mehr bezahlt gemacht hat und das Rittergut die dringend notwendigen Bundesmittel für die Sanierungsmaßnahmen erhalten wird. Bereits in den vergangenen Jahren konnte eine Vielzahl von Projekten im Weserbergland mit Bundesmitteln unterstützt werden.“

Hintergrund:
Gefördert werden vom Bundesprogramm national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler. Antragssteller/Projektträger können hierbei die Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder sogar Privatpersonen sein. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.